ASEM MA GmbH i. G.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ASEM-Plattform und die Vermittlung von Unternehmenskontakten im Geschäftsverkehr.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der ASEM MA GmbH i. G., Am Kreuzstein 80, 63477 Maintal („ASEM“) und dem jeweiligen Nutzer der Plattform. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und unternehmerisch handelnde Kaufinteressenten. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
2. Leistungen von ASEM
ASEM veröffentlicht anonymisierte Unternehmensangebote, nimmt Suchprofile entgegen und vermittelt bei entsprechender Eignung den Kontakt zwischen potenziellen Erwerbern und Verkäufern beziehungsweise deren Bevollmächtigten. ASEM führt oder begleitet den Unternehmenskaufprozess nicht, wird nicht Partei des Unternehmenskaufvertrags und erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bewertungs- oder Anlageberatung.
Ein Anspruch auf Aufnahme eines Profils, Offenlegung eines Angebots, Herstellung eines Kontakts oder den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion besteht nicht.
3. Angaben des Nutzers
Der Nutzer hat alle Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell zu machen und muss im eigenen Namen oder aufgrund nachweisbarer Vertretungsmacht handeln. ASEM darf den Unternehmerstatus, die Identität, die Vertretungsberechtigung und die wirtschaftliche Fähigkeit zur Durchführung einer möglichen Transaktion in angemessenem Umfang prüfen und Anfragen aus sachlichem Grund ablehnen.
4. Unternehmens- und Transaktionsinformationen
Angaben zu Unternehmensangeboten können von Verkäufern, Eigentümern oder deren Beratern stammen. ASEM übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder wirtschaftliche Tragfähigkeit. Sämtliche Angaben sind vom Nutzer und seinen Beratern eigenständig zu prüfen. Vor einer Transaktion hat der Nutzer eine angemessene rechtliche, steuerliche, finanzielle, wirtschaftliche und technische Due Diligence durchzuführen.
5. Vertraulichkeit
Nicht anonymisierte oder vertrauliche Informationen werden nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers und unter den für den Einzelfall vereinbarten Vertraulichkeitsbedingungen offengelegt. Der Nutzer darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Prüfung der möglichen Transaktion verwenden und nur an solche eigenen Berater oder Mitarbeitenden weitergeben, die sie zu diesem Zweck benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
6. Käuferprovision
Kommt hinsichtlich eines Unternehmens oder einer wirtschaftlich zusammenhängenden Transaktion, das beziehungsweise die dem Nutzer durch ASEM erstmals nachgewiesen, vorgestellt oder vermittelt wurde, ein verbindlicher Unternehmenskauf-, Anteilskauf-, Vermögensübertragungs- oder wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag zustande, schuldet ausschließlich der Käufer ASEM eine Provision in Höhe von 5 % des endgültigen Gesamtkaufpreises netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verkäufer und deren M&A-Berater schulden ASEM im Rahmen dieses Plattform- und Käuferprozesses keine Provision.
Zum Gesamtkaufpreis gehören sämtliche wirtschaftlichen Gegenleistungen, insbesondere feste Kaufpreisbestandteile, aufgeschobene Zahlungen, Earn-out-Zahlungen, Verkäuferdarlehen, übernommene Zahlungsverpflichtungen und sonstige geldwerte Leistungen. Die Provision entsteht mit Abschluss des verbindlichen Transaktionsvertrags. ASEM stellt die Provision ordnungsgemäß in Rechnung; eine Onlinezahlung findet nicht statt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug per Banküberweisung fällig.
7. Ursächlichkeit und nachwirkender Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch besteht, wenn der Nachweis oder die Vermittlung durch ASEM für den späteren Vertragsschluss zumindest mitursächlich war. Dies gilt auch, wenn die Transaktion innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem nachgewiesenen Zielunternehmen oder einer wirtschaftlich verbundenen Partei zustande kommt.
War dem Nutzer die konkrete Erwerbsmöglichkeit bereits nachweislich bekannt, hat er dies ASEM innerhalb von sieben Kalendertagen nach Offenlegung des Zielunternehmens in Textform unter Beifügung geeigneter Nachweise mitzuteilen.
8. Umgehungsverbot und Informationspflichten
Der Nutzer darf die Provisionspflicht nicht dadurch umgehen, dass die Transaktion über ein verbundenes Unternehmen, einen Gesellschafter, Geschäftsführer, Treuhänder oder sonstigen Dritten abgeschlossen wird. Der Nutzer informiert ASEM in dem zur Feststellung des Provisionsanspruchs erforderlichen Umfang über den Fortgang der Gespräche und den Abschluss eines verbindlichen Transaktionsvertrags.
9. Zulässige Nutzung
Die Inhalte dürfen ausschließlich zur eigenen Prüfung einer möglichen Unternehmensakquisition verwendet werden. Unzulässig sind insbesondere unbefugte Vervielfältigung oder Weitergabe, automatisiertes Auslesen, Data Mining, massenhafter Download, Veröffentlichung, Weiterverkauf, Weitergabe von Zugangsdaten und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.
10. Verfügbarkeit
ASEM schuldet weder eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website noch eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Unternehmensangeboten. Der Zugang kann aus Wartungs-, Sicherheits- oder technischen Gründen vorübergehend eingeschränkt werden.
11. Haftung
ASEM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
ASEM haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit von Angaben der Transaktionsparteien, deren Entscheidungen, Zahlungsfähigkeit oder Vertragserfüllung. Die Verantwortung für Prüfung, Verhandlung und Durchführung der Transaktion liegt allein bei den Parteien und deren fachkundigen Beratern.
12. Laufzeit und Kündigung
Ein auf unbestimmte Zeit bestehendes Nutzungs- oder Vermittlungsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vertraulichkeits- und Provisionsregelungen gelten im vorgesehenen Umfang fort.
13. Änderungen der Bedingungen
ASEM kann diese Bedingungen für die zukünftige Nutzung ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Wesentliche Änderungen werden in angemessener Frist mitgeteilt. Bereits entstandene Provisionsansprüche werden nicht rückwirkend geändert.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von ASEM.
15. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Nebenabreden und rechtserhebliche Mitteilungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 1. September 2026
← Zur Startseite